Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes können die von der Deutsche Fußball Liga (DFL) im Verfahren um die sogenannte 50+1-Regel jetzt angebotenen Zusagen geeignet sein, die kartellrechtlichen Bedenken der Behörde auszuräumen. Danach soll die Möglichkeit zur Bewilligung der sogenannten Förderausnahme für die Zukunft gestrichen werden.
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