Im Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sogenannten 50+1-Regel beabsichtigt das Bundeskartellamt, die von der Deutschen Fußball Liga zugesagten Satzungsänderungen für bindend zu erklären und das Verfahren auf dieser Grundlage abzuschließen. Dann könne die 50+1-Grundregel beibehalten werden, aber die Möglichkeit, hiervon Förderausnahmen zu gewähren, werde aus der Satzung gestrichen.
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