Mittwoch, 13.5.2020
In Detektei eingegliederte Detektive sozialversicherungspflichtig

Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig beschäftigt. Konsequenz ist, dass ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, so ein Beschluss des Landessozialgerichts Hessen.

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