Für das über die Luft ausgebrachte Desinfektionsmittel "AMOAIR" darf nicht länger mit der Aussage geworben werden, es entferne 99,99% der schädlichen Bakterien und Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen. Das Landgericht München I beanstandete die Werbung in einem Eilverfahren als irreführend. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Behauptung wissenschaftlich abgesichert sei.
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