Mittwoch, 20.7.2022
Versicherung muss nach gescheiterter Chemotherapie für neuartige Behandlung zahlen

Eine lebenszerstörend und unheilbar an einem Tumor erkrankte Person kann nach einer gescheiterten Chemotherapie (schulmedizinische Erstlinientherapie) einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine neuartige wissenschaftlich fundierte Alternativtherapie (hier: dendritische Zelltherapie) haben. Sie muss sich nicht auf eine Zweitlinientherapie mit prognostisch noch geringerer Wirksamkeit verweisen lassen, sondern kann unmittelbar die Übernahme der Kosten der neuartigen Therapie verlangen, wenn diese im Zeitpunkt der Behandlung die nicht ganz entfernte Aussicht begründet, einen über die palliative Standardtherapie hinausreichenden Erfolg zu erbringen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

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