Die Deutsche Bahn darf ihre Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" nicht mehr in der bislang verwendeten Form anbieten, weil sie irreführend und damit unlauter ist. Das hat das OLG Frankfurt a. M. in einem Eilverfahren entschieden. Die Bahn hat die beanstandete Version schon geändert, sie ist nicht mehr online verfügbar.
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