Freitag, 9.4.2021
Langzeitaufenthalte auf Campingplatz bleiben vorübergehend untersagt

Der Eilantrag mehrerer Dauercamper, die drei Monate auf der Insel Fehmarn verbringen wollten, bleibt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos. Zwar erscheine eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein offensichtlich unbegründet. Durch das befristete Campingverbot sei aber keine Härte von solchem Ausmaß erkennbar, die ausnahmsweise das Einschreiten des BVerfG erforderlich machen würde, entschied das Gericht am Freitag.

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Mittwoch, 6.5.2020
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt coronabedingte Zeltplatz-Schließung auch für Dauercamper

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 05.05.2020 erneut abgelehnt, § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach dieser Vorschrift ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und vergleichbaren Angeboten untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen (Az.: OVG 11 S 38.20, unanfechtbar).

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