Im jahrelangen Rechtsstreit um Datteln 4 haben Kraftwerks-Gegner eine Niederlage erlitten. Das BVerwG hob Urteile der Vorinstanz auf, die den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk für unwirksam erklärt hatte. Das OVG habe seine Entscheidung auf rechtlich nicht tragfähige Erwägungen gestützt. Nun muss es erneut entscheiden.
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