Die Europäische Kommission hat am Freitag Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dafür wurden die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 einbezogen.
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