EU-Kommission nimmt Standardvertragsklauseln für Datentransfers an

Die Europäische Kommission hat am Freitag Standardvertragsklauseln angenommen, die bei EU-weiten sowie internationalen Datentransfers angewendet werden können. Dafür wurden die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 einbezogen.

Rechtssicherheit für Unternehmen

"Die modernisierten Standardvertragsklauseln bieten Unternehmen ein nützliches Instrument, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten, sowohl für ihre Aktivitäten innerhalb der EU als auch für internationale Datenübermittlungen", so Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová. Eine Standardvertragsklausel bezieht sich auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, eine zweite auf die Verwendung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.

Schutz für Daten der Bürger

Die neuen Instrumente sollen europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten und insbesondere KMU helfen, die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Sie stellen laut Kommission außerdem sicher, dass die Daten der Bürger geschützt werden. Die Klauseln berücksichtigten die gemeinsame Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten, die Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Konsultation sowie die Stellungnahme der Vertreter der Mitgliedstaaten.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2021.

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