Das LG Hamburg hat erstmals zur Reichweite des Urheberrechts bei KI-nahen Produkten entschieden – und mit einem ausführlichen obiter dictum ein Grundsatzurteil daraus gemacht. Die Entscheidung kommentiert Professor Dr. Thomas Hoeren.
Mehr lesenDiese Streitwertbeschwerde hätte eine Kanzlei besser nicht eingereicht: Während das LG für eine von ihr eingereichte Klage gegen einen Musik-Streaming-Dienst wegen angeblicher Datenschutzverstöße noch 11.500 Euro festsetzte, strich das OLG Celle den Streitwert auf 5.900 Euro zusammen.
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