Betriebsräte können vom Arbeitgeber eine vollständige Liste der
schwerbehinderten – und diesen juristisch gleichgestellten – Arbeitnehmer verlangen.
Das hat das BAG in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss
entschieden. Und stellte klar: In diesem Punkt sind die
Belegschaftsvertreter auch für leitende Angestellte zuständig.
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