Freitag, 4.11.2022
Verteilung der Darlegungslast beim Restschadensersatz

Bei Geltendmachung eines Restschadensersatzes in einem Dieselfall muss der Kläger auch zur Höhe einer etwaig abzuziehenden Händlermarge vortragen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass eine sekundäre Darlegungslast die Herstellerin nur dann trifft, wenn der Geschädigte keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat. Hier könne er selbst beim Händler nachfragen.

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