Das BVerfG hat den BFH zurechtgewiesen, weil der zu viel von der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde erwartet hatte. Die Betroffene hätte unmögliche Zukunftsprognosen wagen sollen, kritisierte Karlsruhe und gab ihrer Verfassungsbeschwerde statt.
Mehr lesenBei Geltendmachung eines Restschadensersatzes in einem Dieselfall muss der Kläger auch zur Höhe einer etwaig abzuziehenden Händlermarge vortragen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass eine sekundäre Darlegungslast die Herstellerin nur dann trifft, wenn der Geschädigte keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat. Hier könne er selbst beim Händler nachfragen.
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