Mittwoch, 26.1.2022
Versicherungen mussten nicht für Geschäftsschließungen wegen Corona zahlen

Eine Versicherung gegen den Schaden durch eine Betriebsschließung gilt nur unter bestimmten Umständen für Corona-Fälle – es kommt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an, die aber die Krankheit ursprünglich nicht erwähnten. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Verloren hat seine Klage damit ein Gastronom. Er musste im Jahr 2020 sein Restaurant in einem Seebad dicht machen, nachdem die schleswig-holsteinische SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung unter anderem die Schließung sämtlicher Gaststätten angeordnet hatte.

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