In Rheinland-Pfalz müssen die Behörden Auskünfte zu SARS-CoV2-Infektionszahlen an die Presse grundsätzlich auch dann erteilen, wenn diese heruntergebrochen auf die Ebene der Ortsgemeinden begehrt werden. Letztlich gebe es mit Blick auf entsprechende Informationen auch bei sehr kleinen Ortsgemeinden keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Personenidentifizierbarkeit, entschied das Oberverwaltungsgericht
Koblenz in einem Eilverfahren.