Freitag, 14.5.2021
Freiheitsstrafe wegen Betrugs bei Corona-Soforthilfen rechtskräftig

50.000 Euro an Corona-Soforthilfen für nicht existierende Kleingewerbe hat sich ein Mann im Frühjahr 2020 erschlichen. Nun muss er dafür ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Stade, das den Mann wegen siebenfachen Subventionsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt hatte.

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