Größere fleischverarbeitende Betriebe müssen in Nordrhein-Westfalen vorerst weiter regelmäßig auf eigene Kosten Corona-Reihentests der Beschäftigten in der Produktion durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und zwei Eilanträge abgelehnt. Die nordrhein-westfälische "Corona Allgemeinverfügung Fleischwirtschaft" sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig.
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