Schlachtbetriebe müssen Corona-Reihentests vorerst weiter selbst zahlen

Größere fleischverarbeitende Betriebe müssen in Nordrhein-Westfalen vorerst weiter regelmäßig auf eigene Kosten Corona-Reihentests der Beschäftigten in der Produktion durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und zwei Eilanträge abgelehnt. Die nordrhein-westfälische "Corona Allgemeinverfügung Fleischwirtschaft" sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig.

VG verweist auf massives Infektionsgeschehen in Fleischwirtschaft

Es sei nach dem Infektionsschutzgesetz, auf das die Allgemeinverfügung gestützt sei, nicht erforderlich, dass ein Beschäftigter eines bestimmten Betriebes bereits krank oder ansteckungsverdächtig sei. Die Allgemeinverfügung sei insbesondere ermessensfehlerfrei und verhältnismäßig. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass es in den letzten Monaten zu massiven Infektionsgeschehen in der Fleischwirtschaft gekommen ist.

Höheres Infektionsrisiko in größeren fleischverarbeitenden Betrieben

Es spreche vieles dafür, dass größere Betriebe dieser Branche aufgrund der Mitarbeiterstruktur, der Arbeitsorganisation und der Arbeitssituation in der Produktion ein gesteigertes Infektions- und Verbreitungsrisiko bergen. Es sei nachvollziehbar, dass für die Fleischwirtschaft typische Risikofaktoren, wie etwa Belüftungsanlagen im Zusammenspiel mit der für diese Betriebe typischerweise erforderlichen Luftkühlung, die Arbeitsorganisation und die Arbeitssituation in der Produktion die Verbreitung des Virus fördern könnten.

Reihentestungen können Weiterverbreitung des Virus verhindern

Die den Betrieben auferlegte Pflicht zur Reihentestung könne dazu beitragen, in einer Gruppe von asymptomatischen Menschen Infektionen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und diese Personen bei Bedarf zu isolieren, um so die andernfalls drohende Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

VG Düsseldorf - 7 L 1564/20

Redaktion beck-aktuell, 26. August 2020.