Das Oberlandesgericht Hamm hat die Rechtsbeschwerde eines 17-Jährigen, der wegen eines Ende Januar 2021 begangenen Verstoßes gegen das damals nach der damaligen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung bestehende Corona-Partyverbot zu einem Bußgeld verurteilt wurde, als unbegründet verworfen. Das Partyverbot habe seinerzeit auch für kleinere gesellige Zusammenkünfte gegolten, so das Gericht.
Mehr lesen