Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat entschieden, dass Schulunterricht ab dem 17.08.2020 in Hessen unabhängig von der Einhaltung der Abstandsregelung und der Maskenpflicht stattfinden kann. Ein Eilantrag einer Schülerin wurde als unzulässig verworfen. Abstandsregelung und Maskenpflicht seien zwar im öffentlichen Raum einzuhalten, zu diesem gehörten aber zumindest die Klassenzimmer in Schulen nicht.
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