Freitag, 19.6.2020
Entzug der Contergan-Rente weitgehend ausgeschlossen

Leistungsansprüche aus der Contergan-Stiftung können künftig nur noch in besonderen Ausnahmefällen aberkannt werden. Nach einer Gesetzesänderung, die der Bundestag am 18.06.2020 verabschiedet hat, dürfen Zahlungen nur noch gestoppt werden, wenn die Empfänger bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Nachträgliche Prüfungen – wie zuletzt bei etwa 60 Betroffenen in Brasilien – sollen damit entfallen.

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