Entzug der Contergan-Rente weitgehend ausgeschlossen

Leistungsansprüche aus der Contergan-Stiftung können künftig nur noch in besonderen Ausnahmefällen aberkannt werden. Nach einer Gesetzesänderung, die der Bundestag am 18.06.2020 verabschiedet hat, dürfen Zahlungen nur noch gestoppt werden, wenn die Empfänger bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Nachträgliche Prüfungen – wie zuletzt bei etwa 60 Betroffenen in Brasilien – sollen damit entfallen.

Schlafmittel wurde von vielen Schwangeren genommen

Das 1957 von der Firma Grünenthal auf den Markt gebrachte Schlafmittel Contergan wurde damals von vielen Schwangeren genommen. Doch bald kamen weltweit ungefähr 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt. Seit Anfang der 70er erhalten die Geschädigten über die Contergan-Stiftung unter anderem eine monatliche Rente, für die der Bund und die Firma Grünenthal aufkommen.

Contergan-Rente oftmals finanzielle Existenzgrundlage

Derzeit gibt es etwa 2.600 noch lebende Leistungsempfänger. Für viele von ihnen ist die monatliche Contergan-Rente ihre finanzielle Existenzgrundlage. Dank der Reform müssten die Betroffenen nicht mehr befürchten, dass sie "von heute auf morgen ohne finanzielle Unterstützung dastehen", versicherte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). "Diese gesetzliche Regelung ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich ein wichtiges Signal."

Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2020 (dpa).