Freitag, 25.9.2020
Verbot der Vereinigung "Combat 18 Deutschland" bleibt vollziehbar
Der Antrag der rechtsextremistischen Vereinigung "Combat 18 Deutschland" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen ihr Verbot und ihre Auflösung hat keinen Erfolg. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ergeben, dass davon auszugehen ist, dass sich die Antragstellerin gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet und damit jedenfalls einen Verbotsgrund erfüllt. Mehr lesen