Donnerstag, 21.1.2021
Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder" unzulässig

Die Nutzung des Bildes eines Prominenten als "Clickbait" ("Klickköder") für einen redaktionellen Beitrag ohne Bezug zu dieser Person greift in dessen Recht am eigenen Bild ein und verpflichtet das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Dies hat der Bundesgerichtshof am 21.01.2021 zugunsten des Fernsehmoderators Günther Jauch entschieden.

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