Freitag, 21.3.2025
Chemische Unterwerfung: Bundesrat fordert schärfere Strafen für K.o.-Tropfen & Co.

Wer einer anderen Person gegen ihren Willen psychotrope Substanzen wie etwa K.o.-Tropfen verabreicht, um sie sexuell auszunutzen oder zu berauben, nutzt nach Ansicht des BGH kein gefährliches Werkzeug. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung jetzt zu einer Strafverschärfung auf.

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