Mittwoch, 23.6.2021
Chefdirigent des Philharmonieorchesters Konstanz ist selbstständig

Der Chefdirigent des Philharmonieorchesters Konstanz unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem rentenrechtlichen Statusverfahren entschieden, dass die Indizien eher für eine selbstständige Tätigkeit des Musikers sprechen. Insbesondere fehle es in wesentlichen Bereichen an einem Weisungsrecht der Stadt Konstanz gegenüber dem Chefdirigenten und an einer relevanten betrieblichen Eingliederung.

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