Eine Fotomontage in einer facebook-Gruppe für Mitarbeiter der BVG wurde einem Straßenbahnfahrer zum Verhängnis. Die Berliner Verkehrsbetriebe durften dem alleinerziehenden Vater kündigen, der Post sei bedrohlich für gewerkschaftlich engagierte BVGler gewesen, so das ArbG Berlin.
Mehr lesenTauschen Polizisten in einer Chatgruppe Dateien mit unter anderem rassistischem und gewaltverherrlichendem Inhalt aus, ist das dienstrechtlich zu ahnden – strafbar ist es laut OLG Frankfurt a.M. aber nicht. Zumindest, wenn es sich um eine private, geschlossene Gruppe mit überschaubarem Personenkreis handelt.
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