Montag, 27.6.2022
Zulassungspflicht cannabinoidhaltiger Lebensmittel erneut bestätigt

Neuartige Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten dürfen ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden. Dies stellt das Verwaltungsgericht Trier erneut klar. Entscheidend für die Beurteilung der Neuartigkeit seien das konkret zu beurteilende Lebensmittel und dessen Herstellungsverfahren. Auf eine isolierte Betrachtung der Zutaten an sich komme es nicht an.

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