Die EU-Kommission hat den TikTok-Betreiber Bytedance zu Recht nach dem DMA als Torwächter eingestuft. Das entschied nun das EuG und wies eine Nichtigkeitsklage des chinesischen Unternehmens ab. Bytedance habe die für seine Torwächter-Stellung eingreifende Vermutung nicht eindeutig entkräftet.
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