Dienstag, 26.4.2022
Atomsicheres Wochenendhaus nicht genehmigungsfähig

Die Errichtung eines Wochenendhauses, welches nach der Baubeschreibung im Ernstfall auch als atomsicherer Schutzraum genutzt werden soll, ist nicht genehmigungsfähig. Ein bunkerartig geplantes Gebäude stelle kein typisches Wochenendhaus dar und passe nicht in den Rahmen einer Umgebung, in der es keine vergleichbaren baulichen Anlagen gebe, entschied das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 12.04.2022 (Az.: 7 K 292/22.TR).

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