Wenn eine eritreisch-orthodoxe Kirche keinen Gottesdienst mehr abhalten kann, weil der Pfarrer die dafür stets Bundeslade nicht herausgibt, wird es kritisch: Trotzdem kann nur der die Lade herausverlangen, der auch ihr Eigentümer ist. Der Trägerverein der Kirche ist es jedenfalls nicht, so das LAG Hessen.
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