Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag ist in zwei Organstreitverfahren, die sich gegen den Zweiten beziehungsweise Dritten Nachtrag zum Staatshaushalt für die Haushaltsjahre 2020/21 beziehungsweise das Haushaltsjahr 2021 richteten, gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württembergs wies mangels Antragsbefugnis der Fraktion beide Anträge als unzulässig zurück. Die AfD hatte sich unter anderem gegen eine pandemiebedingte Kreditaufnahme unter Rückgriff auf die Naturkatastrophenklausel gewandt.
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