Montag, 29.8.2022
Krankenkasse muss neue Brustimplantate nach Entfernung wegen Krebs nicht zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss. Das gelte auch nach einer Entfernung bereits vorhandener Implantate wegen einer Brustkrebserkrankung.

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