Montag, 10.8.2020
Pflicht zur Duldung grenzständiger Brandmauer vor Fenster

Ein Grundstückseigentümer, der sein Haus in der Vergangenheit ohne Einhaltung der Grenzabstände gebaut hat, muss seinerseits die grenzständige Errichtung einer Brandmauer durch einen Nachbarn hinnehmen. Dies gelte auch dann, so das Verwaltungsgericht Halle, wenn dadurch ein Fenster verdeckt wird. Wegen des eigenen Verstoßes gegen das Abstandsrecht könne der Eigentümer sich nicht auf das Rücksichtnahmegebot berufen.

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