Donnerstag, 10.6.2021
Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland

Eine früher in Deutschland lebende Rentnerin erhält auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie inzwischen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt. Dies hat das Bundessozialgericht heute klargestellt. Dies ergebe sich aus der VO (EG) 883/2004, die im Fall der Klägerin die Anwendbarkeit des deutschen Rechts und in der Folge die Anwendbarkeit des LBlindG bestimme.

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