Montag, 5.10.2020
Auch bei Blaulichtfahrt Schäden anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden

Auch im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht muss der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs aufpassen, dass Schäden anderer Verkehrsteilnehmer verhindert werden. Dies hat das Landgericht Köln am 17.09.2020 klargestellt und die Stadt Köln dazu verurteilt, die durch ein Feuerwehrauto verursachten Schäden an einem Pkw zu ersetzen. 

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