Freitag, 7.8.2020
Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen teilweise neu geregelt werden

Der Gesetzgeber muss die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die die Kommunen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Sozialhilfe erbringen müssen, bis Ende 2021 zum Teil neu regeln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 07.07.2020 auf eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die zusätzlichen Belastungen für Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von 2011 hin entschieden. Die Aufgaben der Kommunen seien unzulässig ausgeweitet und dadurch deren Selbstverwaltungsgarantie verletzt worden.

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