Freitag, 3.7.2020
Bundestag beschließt Strafbarkeit des "Upskirtings"

Wer Fotos oder Videos von Todesopfern bei Unfällen macht oder verbreitet, soll künftig bestraft werden. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt, das sogenannte "Upskirting" oder "Downblousing", werden unter Strafe gestellt. Das Gesetz der Bundesregierung wurde nun vom Bundestag beschlossen. Das Strafgesetzbuch wird entsprechend angepasst.

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