Donnerstag, 11.8.2022
Bekanntmachungspflichten im Vorfeld einer Hauptversammlung

Ein Vorstandsbericht über eine beabsichtigte Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugsrechten von Aktionären musste zumindest nach der alten Fassung des Aktiengesetzes von 2015 nicht bekanntgemacht werden. Der Gesetzgeber habe auch 2019 bei Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) keine entsprechenden Regelungen eingeführt, obwohl er den Streit um die Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts kannte, wie der Bundesgerichtshof betonte.

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