Die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg ist voraussichtlich rechtmäßig. Die Anhebung der Regelgebühr für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen von 30 Euro auf 360 Euro im Jahr sei immer noch verhältnismäßig und - ebenso wie die Staffelungs- und Ermäßigungstatbestände - sachlich gerechtfertigt, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Eilverfahren.
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