Freitag, 14.8.2020
Kaufpreis als Vergleichswert bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Der Kaufpreis des im Weg einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks kann Vergleichswert gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein. Dies stellte das Finanzgericht Düsseldorf mit Gerichtsbescheid vom 26.05.2020 klar. Das Finanzamt habe im konkreten Fall zu Recht das Grundstück im Weg des Vergleichswertverfahrens mit dem gezahlten Kaufpreis statt dem niedrigeren Sachwert bewertet. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

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