Donnerstag, 6.2.2025
Schenkungsteuer: Kein pauschaler Holding-Abschlag

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann kein pauschaler Holdingabschlag abgezogen werden, der nicht auf der konkreten Beschaffenheit des Wirtschaftsguts beruht. Das hält der BFH fest.

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