Ein Unternehmen darf nur dann Mietwagen anbieten, wenn für das Gewerbe ein ordentlicher Betriebssitz vorhanden ist. Anderenfalls verstößt der Betreiber laut VG Köln gegen Kernpflichten des Mietwagenverkehrs und eine ihm erteilte Erlaubnis kann widerrufen werden.
Mehr lesenIn der Frage der Bewilligung von Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter der Malta Air Ltd. bleibt die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an einen Bescheid gebunden, mit dem sie die Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach anerkannt hatte. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Auf einen fehlenden Betriebssitz der Airline in Deutschland könne sich die Behörde nicht berufen.
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