Mittwoch, 5.8.2020
Verdi durfte auf Betriebsparkplatz von Amazon zum Streik aufrufen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.07.2020 bestätigt, dass die Gewerkschaft Verdi Beschäftigte von Amazon auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb ansprechen durfte, um diese zum Streik zu mobilisieren. Amazon sei dadurch nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, da die Gewerkschaft ihre Rechte aus Art. 9 Abs. 3 GG überhaupt wahrnehmen können muss.

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