Donnerstag, 24.6.2021
Arbeitgeber muss Fahrradkurier Rad und Smartphone zur Verfügung stellen

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den Arbeitgeber eines Fahrradkuriers dazu verurteilt, diesem für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Denn der Arbeitgeber benachteilige den Kurier unangemessen, wenn er die Betriebsmittel nicht zur Verfügung stelle. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist zugelassen worden.

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