Dienstag, 13.4.2021
Heil legt Konzept für verbindliche Testangebote in Betrieben vor

Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30.06.2021 verlängert und um betriebliche Testangebote ergänzt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat heute dem Bundeskabinett dargelegt, wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängert und ergänzt werden soll. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.

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