Die Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30.06.2021 verlängert und um betriebliche Testangebote ergänzt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat heute dem Bundeskabinett dargelegt, wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängert und ergänzt werden soll. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.
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