Booking.com beharrt auf der Rechtmäßigkeit seiner Bestpreisklausel. Ein Urteil des EuGH dürfte der Plattform nicht gefallen, obwohl sie die Klausel gerade europaweit abschafft. Booking.com hat nicht nur Probleme mit den Kartellämtern. Es wird auch von hunderten deutschen Hoteliers verklagt.
Mehr lesenDer Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die bis Februar 2016 von Booking.com verwendeten sogenannten "engen Bestpreisklauseln" nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Buchungsportale dürfen ihren Partnerhotels damit nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger als über das Portal anzubieten.
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