Freitag, 12.8.2022
Beihilfe-Regelung in Bremischer Beihilfeverordnung unwirksam
Die Neuregelung der Bremischen Beihilfeverordnung über die Beihilfefähigkeit der bei vollstationärer Pflege anfallenden Verpflegungs-, Unterkunfts- und Investitionskosten ist laut Bundesverwaltungsgericht unwirksam. Die Rechtsverordnung, welche die Beihilfefähigkeit zu Lasten der Berechtigten ändert, sei zwar nicht - wie die Vorinstanz angenommen hatte - wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht unwirksam. Allerdings sei die Ermächtigungsgrundlage im Landesgesetz nicht hinreichend bestimmt. Mehr lesen