Freitag, 1.7.2022
Nachträgliche Dämmung eines Altbaus darf auf Nachbargrundstück ragen

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Grundstückseigentümer aus Berlin zurückgewiesen, mit welcher dieser die Überbauung seines Grundstücks im Rahmen einer Fassadensanierung seines Nachbarn verhindern wollte. Die zugrundeliegende Regelung des Nachbargesetzes des Landes Berlin, welche eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaube, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Gericht.

Mehr lesen