Am 01.01.2023 werden die Steuerberaterplattform und als deren erste Ausbaustufe das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) starten. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf für eine Verordnung veröffentlicht, die Vorgaben zu Plattform und beSt enthält, etwa zu Einrichtung, Erstanmeldung und Zugang zum beSt sowie zur Datensicherheit.
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